Kann ich beschleunigte oder verlangsamte Versionen von Songs vertreiben?
Nein, du kannst über Unchained Music keine beschleunigten oder verlangsamten Versionen von Songs vertreiben, außer dir gehören die Rechte an der Original-Tonaufnahme und der zugrunde liegenden Komposition vollständig, oder du hast eine saubere Lizenzierung für ein abgeleitetes Werk. Dazu gehören eine gültige Master-Lizenz, eine mechanische Lizenz und eine Derivative-Work-Lizenz, alle einzureichen zum Zeitpunkt des Vertriebs.
Die Content Policy von Unchained Music verbietet außerdem unautorisierte abgeleitete Werke wie Edits, Remixe, Mashups oder veränderte Versionen bestehender Aufnahmen. Sped-up- und Slowed-down-Tracks fallen in diese Kategorie und werden ohne passende Dokumentation abgelehnt.
Und selbst wenn du das Material besitzt oder lizenziert hast, muss deine Version unserer Generic-Content-Richtlinie entsprechen. Tracks, die minimal verändert sind, ohne kreative Absicht, oder die vor allem Algorithmen ausnutzen sollen (z.B. massenhaft hochgeladene TikTok-Style-Edits), können wegen fehlender Originalität und künstlerischem Wert abgelehnt werden.
Um Verzögerungen oder Takedowns zu vermeiden, stell sicher, dass deine Einreichung sowohl unsere Anforderungen an die Rechteklärung als auch die künstlerischen Qualitätsstandards erfüllt.